Die elektronische Patientenakte (ePA):
Ihr digitaler Gesundheitsbegleiter
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran – und mit der elektronischen Patientenakte (ePA) kommt ein wichtiges Werkzeug, das Ihre medizinische Versorgung grundlegend verändern kann. Seit dem 29. April 2025 richtet Ihre Krankenkasse automatisch eine ePA für Sie ein, sofern Sie nicht aktiv widersprechen. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Patient?
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die ePA funktioniert wie ein digitaler Ordner, in dem alle Ihre Gesundheitsinformationen zentral gespeichert werden können. Hierzu zählen Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikationspläne, Impfungen und andere medizinische Dokumente. Anders als bei der fragmentierten Aufbewahrung in verschiedenen Arztpraxen ermöglicht die ePA einen umfassenden Überblick über Ihre Gesundheitshistorie.
Vorteile der ePA
- Alle relevanten Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort verfügbar
- Verbesserte Kommunikation zwischen verschiedenen Behandelnden
- Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen
- Schneller Zugriff auf wichtige Informationen im Notfall
- Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und Zugriffsrechte
Mögliche Risiken
- Zentrale Datenspeicherung könnte zum Ziel für Cyberangriffe werden
- Viele potenzielle Zugriffsberechtigte – regelmäßige Überprüfung nötig
- Technische Störungen könnten zeitweise den Zugriff einschränken
- Datenschutzbedenken bei der zentralen Speicherung sensibler Informationen
So nutzen Sie Ihre elektronische Patientenakte
Zugang einrichten
Um Ihre ePA zu aktivieren und zu verwalten, benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit persönlicher PIN oder die spezielle App Ihrer Krankenkasse.
Berechtigungen festlegen
Sie entscheiden selbst, welche Dokumente in Ihrer ePA gespeichert werden und welche Ärztinnen, Ärzte oder Einrichtungen darauf zugreifen dürfen.
Regelmäßig überprüfen
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Zugriffe und Inhalte Ihrer ePA, um stets den Überblick zu behalten.
Widerspruchsmöglichkeit
Die Einrichtung der ePA erfolgt automatisch, aber Sie haben jederzeit das Recht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann online, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Wichtig zu wissen: Ihre medizinische Versorgung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit von ihren Vorteilen profitieren.
