Was Ärztinnen und Ärzte zur ePA wissen müssen
Ein interaktiver Leitfaden, der die wichtigsten Fakten zur elektronischen Patientenakte für den Praxisalltag zusammenfasst.
🗓️ Ab wann gilt was?
Verfolgen Sie die wichtigsten Meilensteine der ePA-Einführung. Unser Zeitstrahl hebt hervor, wo wir uns aktuell im Prozess befinden.
15. Januar 2025
ePA-Anlage durch Kassen
Krankenkassen legen die ePA für alle Versicherten an (sofern kein Widerspruch vorliegt).
29. April 2025
Freiwillige Nutzung
Das ePA-Modul ist im Praxisverwaltungssystem (PVS) verfügbar – die Nutzung ist zunächst freiwillig.
01. Oktober 2025
Verpflichtende Nutzung
Die Nutzung der ePA wird für alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur Pflicht.
✅ Die wichtigsten Aufgaben für Ihre Praxis
Dieser Abschnitt erläutert die Kernaufgaben im Umgang mit der ePA. Klicken Sie auf die einzelnen Titel, um die Details zu sehen. Er deckt den Zugriff, die Befüllungspflichten und den Umgang mit Patienteneinwänden ab.
Der Zugriff wird für 90 Tage automatisch bei Einlesen der eGK gewährt (ohne PIN). Er gilt praxisweit für alle Behandler:innen und MFA. Patienten können die Dauer per App anpassen.
Wenn kein Widerspruch vorliegt, müssen folgende Daten eingestellt werden:
Pflichtdaten:
- Befundberichte
- Laborbefunde
- Arztbriefe
Auf Patientenwunsch:
- DMP-Daten
- eAU-Bescheinigung (Kopie)
- Vorsorgevollmachten etc.
Voraussetzung: Daten stammen aus aktueller Behandlung, wurden von der Praxis erhoben und liegen digital vor.
Es erfolgt kein Upload aus der Behandlungsdokumentation ohne aktives Zutun. Das PVS kann aber automatische Einträge (z. B. eAU) ermöglichen, wenn der Patient zustimmt.
Patienten können mündlich oder schriftlich widersprechen. Ein Vermerk in der Behandlungsdokumentation genügt. Bei sensiblen Daten (psychische Erkrankungen, HIV etc.) muss aktiv auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.
Informieren Sie Patienten (z. B. per Aushang) über:
- Das Einstellen gesetzlich vorgeschriebener Daten.
- Das Recht auf Ergänzung durch weitere Daten.
- Widerspruchsmöglichkeiten bei sensiblen Daten.
🧾 Technik & Abrechnung
Hier finden Sie eine Übersicht der technischen Voraussetzungen sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der extrabudgetären Abrechnungsmöglichkeiten (EBM).
Technische Organisation
- ✔TI-Anschluss: PTV4+-Konnektor erforderlich.
- ✔PVS-Modul: ePA-Modul Version 3.0.
- ✔KIM-Dienst: Bleibt für eArztbriefe notwendig.
- ✔Dokumentformat: PDF/A, max. 25 MB pro Datei.
- ✔Delegation: Befüllung durch MFA und zeitversetzter Upload sind erlaubt.
Abrechnung (EBM)
GOP 01648 (Erstbefüllung): 11,03 €
Nur einmal pro Patient möglich, wenn noch keine Daten von einem Arzt/Psychotherapeuten erfasst wurden.
GOP 01647 (Bei persönlichem APK): 1,86 €
Setzt persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (oder Videosprechstunde) voraus. Einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
GOP 01431 (Ohne persönlichen APK): 0,37 €
Als Zuschlag zu mittelbaren APKs. Bis zu viermal im Quartal je Arzt berechnungsfähig.
📽️ Video-Tutorial: Die ePA in der Anwendung
Dieses detaillierte Video-Tutorial erklärt die Nutzung und Bedienung der ePA in der Praxissoftware. Es wird allen Ärztinnen, Ärzten und MFAs dringend empfohlen, sich dieses Tutorial anzusehen, um sich mit den Abläufen vertraut zu machen.
🧠 Gut zu wissen
Dieser Bereich fasst die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte zusammen, die Ihnen Sicherheit im Umgang mit der ePA geben. Es geht um Ihre Pflichten, das Vertrauen in Patientendaten und Haftungsfragen.
Keine Pflicht zur Routinedurchsicht
Die Behandlung erfolgt wie bisher auf Basis der Anamnese. Sie müssen nicht die gesamte ePA durchsehen.
Vertrauen in Patientendaten
Sie dürfen den Daten vertrauen, solange kein offensichtlicher Fehler erkennbar ist.
Haftung praktisch ausgeschlossen
Bei Einhaltung der ärztlichen Sorgfalt ist eine Haftung bei fehlerhafter ePA-Nutzung so gut wie ausgeschlossen.