Unter dem Begriff „Leistung“ werden im medizinischen Bereich zum
Beispiel Untersuchungen oder Behandlungen verstanden. Welche
Leistungen von Krankenkassen übernommen werden, ist im
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die
Krankenkassen und der Gesetzgeber entscheiden, welche Leistungen
bezahlt und welche als IGeL von Ihnen als Patienten selbst bezahlt
werden müssen. Grund dafür, dass eine bestimmte medizinische
Leistung oder ein Arzneimittel nicht in den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird, muss nicht sein,
dass die Wirksamkeit nicht belegt ist.
In dieser Praxis werden Ihnen nur solche Individuellen
Gesundheitsleistungen („Selbstzahlerleistungen“) angeboten, von deren
Nutzen für Ihre Gesundheit wir überzeugt sind. Diese werden
gesetzeskonform entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte)
abgerechnet und Ihnen in einer detaillierten Rechnung ausgehändigt.
Folgende Selbstzahlerleistungen können Sie in dieser Praxis in Anspruch
nehmen:

  • Triggerpunktakupunktur (TriAS)
  • Fokusierte Stoßwelle (ESWT)
  • Injektionen (Entzündungshemmende Schmerzinjektionen)
  • Hyaluronsäureinjektionen
  • Kinesiotape
  • Infusionsbehandlung
  • Beratungen zu trainingsphysiologischen sowie höhenmedizinischen
    Problemen